Notarielles

"Der Unterschied zwischen dem richtigen Wort und dem beinahe richtigen ist derselbe Unterschied wie zwischen dem Blitz und dem Glühwürmchen." (Mark Twain)

"Ein Kompromiss ist die Kunst, einen Kuchen so zu teilen, dass jeder meint, er habe das größte Stück bekommen." (Ludwig Erhard)

Die Vorgänge, bei denen der Gesetzgeber die Einschaltung eines Notars vorsieht, sind typischerweise solche von besonderer Bedeutung und Tragweite für den Einzelnen, bei denen insbesondere der Schutz vor Übereilung, die korrekte Formulierung des Willens der Beteiligten und die Klärung offener Punkte besonders wichtig sind. 

Auf dieser Seite können Sie sich einen ersten Überblick über die häufigsten Tätigkeiten eines Notars verschaffen. Über die Links am Ende der jeweiligen Übersicht gelangen Sie zu weiterführenden Informationen, Merkblättern und Fragebögen.

IMMOBILIENRECHT

Sobald es rechtlich um eine Immobilie geht, ist regelmäßig die Einschaltung eines Notars notwendig. Dies gilt sowohl beim Erwerb einer Immobilie als auch bei deren Belastung, z.B. mit einer Grundschuld oder einem Wegerecht.

Immobiliengeschäfte haben meist eine erhebliche wirtschaftliche Relevanz. Zudem sind sie rechtlich oft anspruchsvoll. Auch müssen gegenläufige Interessen und Ziele der Beteiligten berücksichtigt werden.

Der neutrale Notar berücksichtigt die berechtigten Interessen der Beteiligten ebenso wie die komplexen rechtlichen Vorgaben.

ERBRECHT

Der Gesetzgeber bietet neben der sog. gesetzlichen Erbfolge mit ihren oftmals unerwünschten Folgen und Nebenwirkungen auch die Alternative, die Vermögensnachfolge weitgehend individuell zu gestalten: Zum einen kann bereits zu Lebzeiten eine Übertragung von Vermögenswerten durch Schenkung bzw. Überlassung erfolgen (sog. vorweggenommene Erbfolge). Zum anderen kann die Vermögensnachfolge zum Todeszeitpunkt vorab individuell gestaltet werden, klassischerweise durch ein Testament. Vielfach ist eine kombinierte Lösung zwischen vorweggenommener Erbfolge und Testament vorteilhaft. Hierbei sind zahlreiche Gesetzesvorschriften zu beachten, um die richtige Regelung zu treffen. Ohne Beratung ist dies meist nicht möglich.

Der Notar kann gemeinsam mit den Betroffenen die für sie individuell richtige Lösung finden und diese rechtssicher umsetzen. 

FAMILIENRECHT

Familienrechtliche Themen wie Heirat, Sorgerecht für Kinder, Scheidung, Anspruch auf Unterhalt sowie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind für die Beteiligten oftmals hochemotional. Daher tut man gut daran, diese Themen frühzeitig zu besprechen und zu regeln. 

Der Notar hilft dabei als Sachwalter der Interessen aller Beteiligten.

GESELLSCHAFTSRECHT

Unternehmerinnen und Unternehmer müssen bei der Führung ihres Unternehmens nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch rechtliche Aspekte berücksichtigen. Dies beginnt schon in erheblichem Umfang vor und bei der Gründung des Unternehmens und setzt sich fort bei dessen Führung. Und auch zur Erhaltung des Betriebes muss die Unternehmensnachfolge frühzeitig geplant werden. 

Der Notar ist bei der Beantwortung der in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen eine verlässliche Hilfe.

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